Neben interessanten Artikeln für unsere Leser hat die DATEV auch in diesem Monat wie gewohnt die üblichen aktuellen Steuerterminen zusammengetragen. Vorab auch der Hinweis, dass ab Januar das digitale Produkt Mandanten-Monatsinformationen das analoge Blitzlicht ersetzt.
Aufgrund eines umfangreichen und umfassenden Server-Updates unserer ASP-Umgebung bleibt unsere Kanzlei am Freitag, dem 20.09.2019 geschlossen. Wir bitten unsere Mandanten, diese auch bei ihrer eigenen Planung zu berücksichtigen.
Am 16.09.2019 findet der nunmehr 8. Run & Fun Firmenlauf im Bereich Nordpark und Umgebung statt. Ab 16:00 Uhr ist mit Straßensperrungen rund um unsere Kanzlei zu rechnen. Darüber hinaus schließen wir unser Büro bereits um 15:00 Uhr, da wir in diesem Jahr mit einem eigenen Team an den Start gehen.
Wir hoffen, Sie genießen die Sommer- und Ferienzeit. Neben interessanten Artikeln für unsere Leser hat die DATEV auch in diesem Monat wie gewohnt die üblichen aktuellen Steuerterminen zusammengetragen.
Die „digitale Transformation“ wird auf absehbare Zeit das beherrschende unternehmerische Thema bleiben. Nur wenige Geschäftsmodelle können zukünftig noch unverändert am Markt bestehen. Als Steuerberater können wir Sie dabei auf vielfältige Weise optimal unterstützen.
Wir hoffen, Sie genießen die Sommer- und Ferienzeit. Neben interessanten Artikeln für unsere Leser hat die DATEV auch in diesem Monat wie gewohnt die üblichen aktuellen Steuerterminen zusammengetragen.
Anja Spensberger feiert heute in unserer Kanzlei ihr 25-jähriges Dienstjubiläum. Bereits 1994 hat sie bei uns - damals noch in der Einzelkanzlei von Dirk Zimmermann in Wickrath - ihre Ausbildung zur Bürokauffrau begonnen und ist seither unserem Unternehmen treu geblieben.
Zur Zeit wird noch in vielen Fällen das Übermittlungsverfahren HBCI PIN/TAN genutzt für Online-Banking bzw. um uns Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Dieses Verfahren ist massiv von den Auswirkungen der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) betroffen! Es muss daher entschieden werden, ob HBCI zukünftig weiterhin genutzt werden soll. Fest steht bereits: aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann DATEV das HBCI PIN/TAN-Verfahren nur noch bis voraussichtlich Anfang September 2019 anbieten.
Für alle Arbeitnehmer gab es 2022 die steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP). Ob sich die EPP aber tatsächlich einer Einkunftsart zuordnen lässt, wird bezweifelt: die EPP sei eine "Subvention" und gehört zu keiner "Einkunftsart im Sinne des Steuerrechts". Daraus würde folgen, dass auf die EPP nicht versteuert werden durfte/darf! Und dieses Thema ist jetzt beim FG Münster angekommen!
Bundestag und Bundesrat haben das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Das Gesetz trat zum 01.07.2023 in Kraft: die Rahmenbedingungen in der Pflegeversicherung und die Finanzierung wurden durch neu ausgerichtet. U.a. wurde der Beitragssatz von zuvor 3,05 % auf 3,4 % erhöht, dafür sieht das neue PUEG jedoch eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Bisher wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform (AU bzw. "gelbe Zettel") erstellt. Ab dem 01.01.2023 übermitteln die Ärzte für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Daten direkt an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber ruft die Daten dann wiederum bei den Krankenkassen ab.
Die Grundsteuer wird neu geregelt und in Deutschland muss (u.a.) für rund 35 Millionen Immobilien eine Neubewertung auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 erfolgen. Als Steuerberater können wir hierbei natürlich gerne unterstützen.
Die Bundesregierung hatte im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft auch die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister. So wird der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert.
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird und zum ersten Mal beim Menschen identifiziert wurde. Sie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland.
Der Beruf des Steuerberaters ist höchst anspruchsvoll, sehr vielseitig und verlangt detailliertes Fachwissen in verschiedensten Bereichen. Der Qualitätsanspruch des Berufsstand erfordert eine bestmögliche Aus- und permanente Weiterbildung. Das und mehr verursacht beträchtliche Kosten, die gedeckt werden müssen. Trotz allem sind die Gebühren eines Steuerberaters jedoch nicht willkürlich.
Die fast vollständige Digitalisierung der weltweit gespeicherten Informationsmenge z.B. vollzog sich in weniger als 10 Jahren um die Jahrtausendwende. Schlagworte wie New Economy, neue Medien und Digitalisierung, später Web 2.0 und Cloud haben insbesondere die letzten beiden Jahrzehnte nachhaltig geprägt, heute sind wir Teil einer digitalen Revolution und die Zukunft gehört der Industrie 4.0. Selbstverständlich wollen auch wir unsere Kanzlei fit für die Zukunft machen. Und die Zukunft ist digital!
Die „digitale Transformation“ wird auf absehbare Zeit das beherrschende unternehmerische Thema bleiben. Nur wenige Geschäftsmodelle können zukünftig noch unverändert am Markt bestehen.
Als Steuerberater können wir Sie dabei auf vielfältige Weise optimal unterstützen.
Das Thema "elektronische Rechnung" entwickelt sich derzeit sehr dynamisch: die aktuelle Planung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 01.01.2025 einzuführen.
Mit der DATEV eG in Nürnberg haben nicht nur wir einen starken Partner zur Lösung von Aufgaben im Bereich IT und EDV, sondern auch unsere Mandanten. Das Unternehmen steht für qualitativ hochwertige Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen für Steuerberater und deren Mandanten.
Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekannt zu geben. Der Bescheid wird im PDF-Format bereitgestellt und die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich, sie ersetzt somit den Papierbescheid.
Die Digitalisierung schreitet voran. Das betrifft auch den elektronischen Rechtsverkehr und die Verwaltungsprozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Deshalb beschloss die BStBK eine Steuerberaterplattform nebst besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zur Verfügung zu stellen.