Hinweis auf den Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z. B. Gewinnausschüttungen)
Nach den Regelungen des § 51a Abs. 2c - e und Abs. 6 EStG sind Gesellschaften ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet, bei Ausschüttungen neben der abzuführenden Kapitalertragsteuer auch die darauf entfallende Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Gesellschaft haftet für die Abführung der Kirchensteuer ihrer Gesellschafter.
Wir möchten Sie informieren, dass auch wir - ebenso wie die Finanzverwaltung - Weihnachtsfrieden halten und schließen aus diesem Grund unsere Kanzlei zwischen den Feiertagen.
Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015 für alle Arbeitnehmer/innen
Zum 01.01.2015 tritt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von brutto 8,50 EUR pro Zeitstunde in Kraft und als Arbeitgeber ist man verpflichtet, Arbeitnehmern diesen Mindestlohn zu zahlen. Aus gegebenem Anlass erhalten Sie in unserer Kanzlei eine aktuelle Mandanten-Info-Broschüre mit allen wichtigen Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn.
Wegen einer ganztägigen DATEV-Schulung in unserer Kanzlei am Dienstag den 25.11.2014 sind wir telefonisch an diesem Tag leider nur eingeschränkt erreichbar.
Berlin Tax Conference 2014 - 50 Staaten fordern mehr steuerliche Transparenz und Fairness
50 Staaten und Jurisdiktionen haben gestern im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln.
Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 13.102014 berichtet, jagt der deutsche Fiskus mittels Gruppenanfrage deutsche Steuersünder nun auch in Österreich.
In dieser Woche steht eine umfangreiche Umstrukturierung unserer IT-Landschaft an: wir stellen unsere EDV mit unserem Systempartner D-Consult auf ASP (Application ServiceProvider) um.
Bereits 2011 wurde unsere Wohnung auf Usedeom vom Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) offiziell mit 4 Sternen bewertet. Diese Bewertung ist nun erneuert und bestätigt worden.
Für alle Arbeitnehmer gab es 2022 die steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP). Ob sich die EPP aber tatsächlich einer Einkunftsart zuordnen lässt, wird bezweifelt: die EPP sei eine "Subvention" und gehört zu keiner "Einkunftsart im Sinne des Steuerrechts". Daraus würde folgen, dass auf die EPP nicht versteuert werden durfte/darf! Und dieses Thema ist jetzt beim FG Münster angekommen!
Bundestag und Bundesrat haben das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Das Gesetz trat zum 01.07.2023 in Kraft: die Rahmenbedingungen in der Pflegeversicherung und die Finanzierung wurden durch neu ausgerichtet. U.a. wurde der Beitragssatz von zuvor 3,05 % auf 3,4 % erhöht, dafür sieht das neue PUEG jedoch eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Bisher wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform (AU bzw. "gelbe Zettel") erstellt. Ab dem 01.01.2023 übermitteln die Ärzte für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Daten direkt an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber ruft die Daten dann wiederum bei den Krankenkassen ab.
Die Grundsteuer wird neu geregelt und in Deutschland muss (u.a.) für rund 35 Millionen Immobilien eine Neubewertung auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 erfolgen. Als Steuerberater können wir hierbei natürlich gerne unterstützen.
Die Bundesregierung hatte im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft auch die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister. So wird der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert.
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird und zum ersten Mal beim Menschen identifiziert wurde. Sie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland.
Der Beruf des Steuerberaters ist höchst anspruchsvoll, sehr vielseitig und verlangt detailliertes Fachwissen in verschiedensten Bereichen. Der Qualitätsanspruch des Berufsstand erfordert eine bestmögliche Aus- und permanente Weiterbildung. Das und mehr verursacht beträchtliche Kosten, die gedeckt werden müssen. Trotz allem sind die Gebühren eines Steuerberaters jedoch nicht willkürlich.
Die fast vollständige Digitalisierung der weltweit gespeicherten Informationsmenge z.B. vollzog sich in weniger als 10 Jahren um die Jahrtausendwende. Schlagworte wie New Economy, neue Medien und Digitalisierung, später Web 2.0 und Cloud haben insbesondere die letzten beiden Jahrzehnte nachhaltig geprägt, heute sind wir Teil einer digitalen Revolution und die Zukunft gehört der Industrie 4.0. Selbstverständlich wollen auch wir unsere Kanzlei fit für die Zukunft machen. Und die Zukunft ist digital!
Die „digitale Transformation“ wird auf absehbare Zeit das beherrschende unternehmerische Thema bleiben. Nur wenige Geschäftsmodelle können zukünftig noch unverändert am Markt bestehen.
Als Steuerberater können wir Sie dabei auf vielfältige Weise optimal unterstützen.
Das Thema "elektronische Rechnung" entwickelt sich derzeit sehr dynamisch: die aktuelle Planung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich zum 01.01.2025 einzuführen.
Mit der DATEV eG in Nürnberg haben nicht nur wir einen starken Partner zur Lösung von Aufgaben im Bereich IT und EDV, sondern auch unsere Mandanten. Das Unternehmen steht für qualitativ hochwertige Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen für Steuerberater und deren Mandanten.
Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekannt zu geben. Der Bescheid wird im PDF-Format bereitgestellt und die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich, sie ersetzt somit den Papierbescheid.
Die Digitalisierung schreitet voran. Das betrifft auch den elektronischen Rechtsverkehr und die Verwaltungsprozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Deshalb beschloss die BStBK eine Steuerberaterplattform nebst besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zur Verfügung zu stellen.