Mit den (GoBD) wurde bereits 2015 die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation eingefügt. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden diese mittlerweile regelmäßig angefordert, ihr Fehlen Fehlen führt eventuell zu Diskussionen mit dem Prüfer, im Worst Case muss man ins Rechtsbehelfs- oder sogar Finanzgerichtsverfahren. Es gibt zwar zahlreiche, kostenlose Muster von renommierten Organisationen (BStBK, AWV, DFAK), diese sind aber nicht mit vertretbarem Aufwand und in akzeptablem Zeitrahmen implementieren.