Beschluss vom 9. November 2010, 2 BvR 2101/09
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im November entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat.