In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die nordrhein-westfälischen Finanzämter keine belastenden Maßnahmen ein. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.