Die Kirchensteuererhebung wird für den Bereich der Kapitalerträge modernisiert und vereinfacht. Das ist allerdings von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen worden. Bisher bestand für Kirchensteuerpflichtige die Option, ihrer Bank die Religionszugehörigkeit mitzuteilen, um die KiSt im Rahmen der Abgeltungssteuer abführen zu lassen. Machte man davon keinen Gebrauch, musste man die KiSt-Pflicht in der eigenen Steuererklärung angeben.
Ab 2015 wird den Banken vom BZSt automatisch die Religionszugehörigkeit mitgeteilt um die KiSt einzubehalten. Was früher also auf Antrag bereits möglich war, wird nun automatisch durchgeführt, an der KiSt-Pflicht ändert sich dabei nichts.