Haben Sie aus geschäftlichem Anlass Geschäftspartner oder Kunden zum Essen eingeladen, können Sie 70 % der nachgewiesenen, angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend machen. Die Vorsteuer bekommen Sie zu 100 % vom Finanzamt erstattet (wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind).
Für den Nachweis benötigen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg.