Das Bundeszentralamt für Steuern hat heute Daten aus Dubai zur steuerstrafrechtlichen Prüfung an die Bundesländer übermittelt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesfinanzministeriums Daten erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Das ist das erste Mal, dass das BZSt eigenständig Daten, die u.a. für die Besteuerung wesentlich werden, erworben hat.