Durch die vierte EU-Geldwäscherichtlinie wurden insb. Kapitalgesellschaften (aber auch PartG, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen u.a.) verpflichtet, präzise und aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern einzuholen. Die Mitgliedstaaten haben zu gewährleisten, dass diese Angaben in einem nationalen Register erfasst werden: in Deutschland das sogenannte Transparenzregister. Am 1. Januar 2020 in Kraft getretene gesetzliche Änderungen bringen einige Verschärfungen der Pflichten für Unternehmen mit sich.